Diagnostik und Behandlung von Zwangsstörungen in unserer Praxis für Psychotherapie in Mannheim
Zwangsstörungen sind psychische Erkrankungen, die durch wiederkehrende Zwangshandlungen oder Zwangsgedanken gekennzeichnet sind. Dabei besteht bei den Betroffenen ein sehr starker Impuls, bestimmte Handlungen exzessiv zu wiederholen (z.B. übertrieben häufige Kontrolle von Fenstern, Türen, Elektrogeräten, übertrieben häufiges Händewaschen oder Duschen, exzessives Ordnen oder Zählen), im Falle von Zwangsgedanken bestimmte Gedankenschleifen immer wieder wiederholen zu müssen, obwohl sie selbst sowohl Handlungen als auch Gedanken als übertrieben oder nicht sinnvoll ansehen. Oft geht die Erkrankung daher mit starken Schamgefühlen einher.
Sowohl Zwangsgedanken als auch Zwangshandlungen werden von den Betroffenen als sehr belastend erlebt, da sie sich diesen Impulsen hilflos ausgeliefert fühlen. Versuche, den Impulsen zum Ausführen des Zwanges standzuhalten, sHiercheitern in der Regel an den dann auftretenden Ängsten und Anspannungsgefühlen.
Darüber hinaus verlieren Betroffene durch das Ausüben der Zwänge oftmals viel Zeit, was die Alltagsführung zusätzlich erschwert.
Wenn Sie unter Zwangssymptomen leiden oder bei Ihnen bereits eine entsprechende Diagnose vorliegt, scheuen Sie sich nicht davor, einen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren. In unserer Praxis für Psychotherapie in Mannheim behandeln wir das Zwangsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen.
Psychotherapeutische Behandlung von Zwangsstörungen in unserer Praxis für Psychotherapie
Zur Behandlung von Zwangsstörungen gilt die kognitive Verhaltenstherapie als Verfahren der Wahl. Dieses Verfahren wenden wir in unserer Mannheimer Praxis entsprechend konsequent und mit guten Ergebnissen an.
Zu Beginn der Behandlung bekommt der Patient wissenschaftlich fundierte Informationen über Wesen und Funktion von Zwängen (Psychoedukation) und es wird eine Analyse der individuellen Situation, der vorkommenden Zwänge und der Ausprägung und Auslöser durchgeführt.
Speziell zur Behandlung von Zwangsstörungen wurde ein Verfahren entwickelt, das wir in unserer Praxis anwenden:
Reizdarbietung mit Reaktionsverhinderung
Hier geht es um die Konfrontation mit einem Auslösereiz für das Zwangsverhalten, z. B. der Elektroherd, den der Patient normalerweise vor dem Aus-dem-Haus-Gehen etwa 20 mal kontrollieren muss. Das wäre in dem Fall die Reizdarbietung, Reaktionsverhinderung wäre, den Patienten zu trainieren, die Anzahl der Kontrollen zunehmend zu verringern.
Hierzu wird die Schwierigkeit langsam gesteigert, d.h. die „erlaubte“ Anzahl der Kontrollhandlungen wird schrittweise und in einem für den Patienten tolerierbaren Tempo gesenkt.
Flankierend werden dem Patienten Übungen zur Stressreduktion und Entspannung angeboten, um die bei der Expositionsbehandlung auftretenden Gefühle von Angst und Anspannung selbst reduzieren zu können.